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Dichtheitsprüfung!Wer darf eine Dichtheitsprüfung gemäß §61a durchführen?Eine Dichtheitsprüfung nach DIN darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden. Als sachkundige und zertifizierte Firma führen wir für Sie, laut § 61a des Landeswassergesetztes (LWA) vorgeschriebene Dichtheitsprüfungen durch. Wir bieten Ihnen modernste und aktuellste Prüfverfahren zu kostengünstigen Preisen. Es gibt vier verschiedene Prüfverfahren:
Nach einer ersten optischen Überprüfung wird die Wasser- und die Luftdruckprüfung von uns als Prüfungsmethode angewendet. Bei erfolgreicher Dichtheitsprüfung erhalten Sie anschließend von uns ein Dichtheitsprotokoll zur Vorlage bei Ihrer Stadt oder Kommune. Sollten jedoch schon durch eine optische Prüfung (TV-Kamera) Schäden oder Undichtigkeiten festgestellt werden, so wird auf eine Druckprüfung verzichtet. |
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Servicenummer für Dichtheitsprüfungen: 0800 907 907 0 |
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