Trocknungsgeräteverleih - Rohrbruchspezialist - 02206/907 907 1 - Notdienst - 0177/728 501 8 - Notdienst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dichtheitsprüfung!

Wer darf eine Dichtheitsprüfung gemäß §61a durchführen?

Eine Dichtheitsprüfung nach DIN darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden.

Als sachkundige und zertifizierte Firma führen wir für Sie, laut § 61a des Landeswassergesetztes (LWA) vorgeschriebene Dichtheitsprüfungen durch.

Wir bieten Ihnen modernste und aktuellste Prüfverfahren zu kostengünstigen Preisen.

Es gibt vier verschiedene Prüfverfahren:

1.

An Bestandsleitungen                

nach DIN 1986/ TV-oder Befüllstandsmessung

 

 

nach DIN 143/ Luft- oder Wasserprüfung

2.

An neu verlegten Leitungen               

nach DIN 1610/ Luft- oder Wasserprüfung

3.

In Wasserschutzgebieten                   

nach DIN 142/ Luft- oder Wasserprüfung

4.

Außerhalb von Gebäuden im öffentlichen Bereich

nach DIN 139/ Luft- oder Wasserprüfung

Nach einer ersten optischen Überprüfung wird die Wasser- und die Luftdruckprüfung von uns als Prüfungsmethode angewendet. Bei erfolgreicher Dichtheitsprüfung erhalten Sie anschließend von uns ein Dichtheitsprotokoll zur Vorlage bei Ihrer Stadt oder Kommune.

Sollten jedoch schon durch eine optische Prüfung (TV-Kamera) Schäden oder Undichtigkeiten festgestellt werden, so wird auf  eine Druckprüfung verzichtet.

   
 
 

Wartungen von Thermen und Kesselanlagen aller Art

 
 
 
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Servicenummer für Dichtheitsprüfungen: 0800 907 907 0